Um den Alltag von Patient:innen und Ärzt:innen zu erleichtern wurde im Jahr 2022 das e-Rezept bei den Kassenärzt:innen österreichweit ausgerollt. In den letzten Monaten haben sich auch bereits mehr als 80 LATIDO Kund:innen für die Nutzung des e-Rezepts entschieden. Im nachfolgenden Blogbeitrag wollen wir die Funktion und die Vorteile vom e-Rezept nochmals darlegen und Ihnen Erfahrungswerte von unseren Kund:innen zur Nutzung des e-Rezepts geben.
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Das Ende des Papierrezepts
Im letzten Jahre wurde das e-Rezept flächendeckend bei den Kassenärzt:innen ausgerollt. Wahlärzt:innen können grundsätzlich freiwillig am e-Rezept teilnehmen. Lediglich in einigen Bundesländern ist die Nutzung des e-Rezepts für neue Wahlärzt:innen, welche eine Ordination eröffnen möchten, verpflichtend. LATIDO bietet seit Anfang 2023 die Möglichkeit e-Rezepte und chefärztliche Bewilligungen einzuholen. Aktuell können nicht erstattungsfähige Arzneimitteln (Grau-Box-Medikamente) nicht über das e-Rezept verordnet werden. Diese Funktion des e-Rezepts soll voraussichtlich im Herbst 2023 aktiviert werden, sobald die Apotheken-Softwarehersteller diese Funktion umgesetzt haben. Einige Kund:innen haben bereits von dieser Funktion Gebrauch gemacht und übermitteln Rezepte vollständig digital an Ihre Patient:innen. Das spart nicht nur Papier, sondern ist auch für Patient:innen und Ärzt:innen zeitsparender.
Wie funktioniert das e-Rezept?
Das e-Rezept ist ein Service im e-card System und erfordert auf Seite der Ärzt:innen den Anschluss an das GINS (Gesundheits-Informations-Netz-Service) sowie einen e-card Reader. Sofern die e-card Infrastruktur und eine Rezepturbefugnis der Krankenkassen vorhanden sind, können Ärzt:innen Medikamente über LATIDO im e-card-System speichern. Die Medikamente können in der Folge in jeder Apotheke durch die e-card der Patient:innen, dem e-Rezept Code oder der e-Rezept-ID eingelöst werden. Das e-Rezept ersetzt somit das Papier-Kassenrezept und ist die Grundlage für die Kostenübernahme durch die Sozialversicherung.
Unterschied e-Rezept und e-Medikation
Das e-Rezept wird häufig mit der e-Medikation verwechselt bzw. gleichgesetzt. Es handelt sich jedoch um unterschiedliche Services. Das e-Rezept ist ein reines e-card Service und dient der digitalen Übermittlung von Rezepten. Patient:innen können nicht aus dem e-Rezept aussteigen! Die e-Medikation dient der Speicherung aller Medikamente, die ein:e Patient:in einnimmt/eingenommen hat, in der ELGA. Patient:innen können aus ELGA und somit auch aus der e-Medikation aussteigen (Opt-Out).
Voraussetzungen für die Nutzung des e-Rezepts
Für die Nutzung des e-Rezepts in LATIDO gelten folgende Voraussetzungen:
1. Zugang zum GINS
Das GINS (Gesundheitsinformationsnetzservice) wird von der österreichischen Sozialversicherung verwaltet und ist die Grundlage zur Nutzung von Services im e-card System (z.B.: e-Rezept). Das GINS vernetzt Ihre Ordination mit dem e-card Rechenzentrum. Das e-card System und die e-Rezept-Anwendung werden im e-card Rechenzentrum verwaltet. Einen Zugang zum GINS können Sie über die GIN-Provider (A1, Drei oder Magenta) beziehen. Diese führen auch die netzwerkseitige GIN-Einrichtung bei Ihnen in Ihrer Ordination durch.
2. e-card Reader
Das Kartenlesegerät nutzen Sie zum Stecken der o-Card. Dadurch können Sie sich als Arzt/Ärztin authentifizieren und e-Rezept ausstellen. Den e-Card Reader bekommen Sie ebenfalls von Ihrem GIN-Provider.
3. Rezepturbefugnis der Krankenkassen
Aktuell sind die Voraussetzungen und Regeln rund um das Rezeptieren für Wahlärztinnen je nach Bundesland unterschiedlich. In manchen Bundesländern benötigt man bereits jetzt für die Rezeptierung auf Papierrezepten eine sogenannte Rezepturbefugnis. Damit können von Wahlärztinnen ausgestellte Rezepte wie Kassenrezepte behandelt werden und müssen nicht auf Initiative der Patient:innen bei Kassenärzt:innen „umgeschrieben“ werden. Die Teilnahme am e-Rezept setzt nun verpflichtend für alle Wahlärztinnen in jedem Bundesland die Rezepturbefugnis voraus. Diese bekommt man von der jeweiligen Krankenkassen (Achtung: Die Rezepturbefugnis ist für jede Krankenkasse zu beantragen). Sofern man über eine Rezepturbefugnis verfügt, muss man auch als Wahlärzt:in die Richtlinien der ÖGK zur ökonomischen Verschreibweise berücksichtigen. LATIDO bietet mit der Einbindung des Erstattungskodex die Möglichkeit, auf die Generikadatenbank zuzugreifen, um dieser Regel einfach Folge zu leisten.
4. e-Rezept-Modul von LATIDO
LATIDO ist eine webbasierte Software, während die e-card Services primär für lokal installierte Softwarelösungen konzipiert wurden. Somit benötigt es erstmals die Installation einer lokalen Applikation, dem „LATIDO GIN-Proxy“, auf jenem Rechner in der Praxis, an dem der GIN-Router angeschlossen ist. Der LATIDO GIN-Proxy ermöglicht es, direkt aus der LATIDO-Webapplikation auf das GINS zuzugreifen und e-Rezepte zu erstellen.
Sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind, benötigen Wahlärztinnen für die Ausstellung von e-Rezepten lediglich die o-card (Ordinationskarte zur Authentifizierung des Arztes/der Ärztin). Das Stecken der e-card der Patient:innen ist nicht notwendig, um ein e-Rezept auszustellen.
ABS – Das Arzneimittel-Bewilligungs-Service (ABS)
Sofern Sie über das e-Rezept Modul in LATIDO verfügen, können Sie über das e-Card System auch Medikamente chefärztlich bei der jeweiligen Krankenkasse bewilligen lassen. Bei chefarztpflichtigen Medikamenten können Sie über das Arzneimittel-Bewilligungs-Service (ABS) direkt die Bewilligung beim Chefarzt ansuchen und Ihrem Bewilligungsansuchen auch Dokumente wie Briefe beilegen. Sie werden dann über LATIDO hinsichtlich des Status Ihrer Einreichung informiert. In der Regel erhalten Sie werktags innerhalb von 30 Minuten eine Rückmeldung des Chefarztes/der Chefärztin. Sofern das Medikament chefärztlich bewilligt wurde, können Sie dieses Medikament auch als e-Rezept ausstellen. Dieser in LATIDO integrierte Dienst steigert weiter das Patientenservice, da eine etwaige manuelle Einreichung der Rezepte mit dem ABS-Modul der Vergangenheit angehört.
Die Vorteile des e-Rezepts
- Bequemlichkeit: Die Erstellung von e-Rezepten erfolgt mittels Knopfdruck in Ihrer Software. Sie müssen kein Papier mehr ausdrucken und können schnell und direkt in LATIDO eine chefärztliche Bewilligung eines Medikaments beantragen.
- Optimales Patientenservice: Damit Sie ein Rezept ausstellen können, müssen Ihre Patient:innen auch nicht bei Ihnen in Ihrer Ordination sein. Oftmals erfolgt die Wiederverordnung von Medikamenten per Telefon, was für Patient:innen sehr praktisch ist.
- Effizienz: Das e-Rezept beschleunigt den Prozess der Medikamentenverschreibung und der Medikamentenabholung in der Apotheke erheblich. Apotheken können die e-Rezepte über die e-Card auslesen und schneller abrechnen.
- Keine Missverständnisse: Die Medikamenteninformationen sind auf der e-Card im System gespeichert und somit kommt es zu keinen Missverständnissen beim Auslesen von z.B. händisch geschriebenen Rezepten.
- Umweltfreundlich: Das e-Rezept trägt dazu bei, den Papierverbrauch in den Ordinationen erheblich zu reduzieren und somit die Umweltbelastung zu minimieren.
Fazit
Das e-Rezept bringt zahlreiche Vorteile mit sich, von der Bequemlichkeit für Patient:innen, bis zur Effizienz für Ärzt:innen und Apotheken. Wir sind begeistert gemeinsam mit unseren Kund:innen durch die Nutzung dieses Features die Digitalisierung im Gesundheitsbereich weiter voranzutreiben. In den letzten Monaten konnten wir bereits mehr als 80 Kund:innen von den Vorteilen des e-Rezepts überzeugen. Aktuell nutzen vorallem Internist:innen, Gynäkolog:innen, Psychiater:innen, Neurolog:innen und Kinderärzt:innen die Vorteile des e-Rezepts. Wir sind uns jedoch sicher, dass die Zahl der Nutzer:innen in Zukunft deutlich steigen wird.
Haben Sie Fragen zu diesem innovativen Feature?
Falls Sie Interesse an LATIDO oder unserem e-Rezept Modul, kontaktieren Sie uns einfach. Gerne können wir Sie umfassend beraten und Ihnen die Vorteile zeigen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.