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So einfach können Wahlarzt-Finanzen sein #1

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Die Wahlarzt-Finanzen im Griff mit Latido!

Das laufende Wirtschaftsjahr neigt sich dem Ende zu und die langersehnten Weihnachtsfeiertage nahen. Endlich Zeit für Entspannung, oder? Das Jahresende ist für viele Wahlärzte jedoch bei weitem nicht so entspannt, wie Sie es sich gerne wünschen würden. Denn als Selbstständige im Sinne des österreichischen Einkommensteuerrechts sind niedergelassene Ärzte verpflichtet, ihre Einkommensteuer nach Ablauf jedes Wirtschaftsjahres im Zuge der Einkommensteuerveranlagung zu berechnen.

Wahlarzt-Finanzen – eine Sache für den Steuerberater

In den meisten Fällen kümmern sich Ärzte nicht persönlich um Ihre Wahlarzt-Finanzen und die Veranlagung ihrer Einkommensteuer. Denn der Österreichische „Steuerrechts-Jungle“ sollte lieber versierten Steuerberatern vorbehalten sein. Aus diesem Grund werden die Finanzen der Wahlärzte oftmals an Steuerberater ausgelagert. Diese Spezialisten müssen in einem nächsten Schritt den steuerrechtlichen Gewinn des abgelaufenen Wirtschaftsjahres berechnen, welcher letztendlich die Besteuerungsbasis darstellt. Die Berechnung des steuerrechtlichen Gewinns erfolgt dabei anhand der sogenannten Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Wahlarzt-Finanzen mit Latido

Berechnung der Einnahmen

Zur Berechnung der Einnahmen wird Ihr Steuerberater die von Ihnen dokumentierten Umsätze bzw. die dazu korrespondierenden Nachweise (Honorarnotenduplikate und Bankauszüge) verlangen. In Latido erfolgt die Dokumentation der Umsätze digital durch unser intelligentes Finanztool. Die lokale Archivierung von Honorarnotenduplikaten ist damit hinfällig, denn Ihre Latido-Ordination verfügt über eine einfache Möglichkeit eines Honorarnoten-Exports. Mit einem Klick wird der Datenexport für Ihren Steuerberater in einem Standardformat (Excel, PDF) generiert. Ein Export im Excel-Format ermöglicht Ihrem Steuerberater außerdem eine effizientere Erstellung Ihrer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Dadurch erzielen Sie mit Latido eine doppelte Ersparnis. Einerseits ersparen Sie sich die laufenden Dokumentationskosten für Honorarnotenduplikate. Andererseits wird sich die Anzahl der zu verrechnenden Stunden des Steuerberaters durch den standardisierten Export reduzieren.

Was macht man mit Honorarnoten mit Personenbezug?

Wahlarzt-Finanzen Datenexport an Steuerberater

Wahlarzt-Rechnungen müssen verpflichtend gewisse Patientenstammdaten sowie die jeweilige Diagnose enthalten, damit Patienten einen Teil von der jeweiligen Krankenkasse zurückerstattet bekommen. Auf der anderen Seite sollten diese sensiblen Daten nicht an weitere Personen, wie zum Beispiel den Steuerberater, weitergegeben werden. Latido bietet deshalb eine intelligente Lösung, welche einen gesammelten, anonymisierten Datenexport von Wahlarzt-Rechnungen erlaubt, bei dem die Diagnosen sowie die Patientenstammdaten entfernt werden. Dadurch ist gewährleistet, dass in ihrem Datenexport für den Steuerberater nur die für Ihn wesentlichen Informationen enthalten sind. Dieser Export kann entweder in Form einer Excel-Datei oder im PDF-Format erfolgen.

Kein Stress mit der Registrierkasse!

Laut Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) muss am letzten Tag jeden Monats ein Nullbeleg der Registrierkasse erstellt und gespeichert werden. Am Jahresende muss dieser zusätzlich gedruckt und aufbewahrt werden. Die Registrierkasse für Ärzte von Latido speichert die Monatsbelege und den Jahresbeleg automatisch für Sie. Am Jahresende werden Sie von uns auch daran erinnert, den Jahresbeleg auszudrucken.

Haben Sie noch Fragen an uns?

Wollen Sie sehen, wie einfach Sie Ihre Finanzen mit Latido organisieren können? Dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren! Wir zeigen es Ihnen gerne und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!


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