Zum Inhalt
Home » Das e-Rezept Feature von LATIDO

Das e-Rezept Feature von LATIDO

  • von
Anbindung an das e-Rezept über LATIDO

Im Jahr 2022 wurde das e-Rezept bei den Kassenärzten und -ärztinnen in Österreich ausgerollt. Seit diesem Jahr wird das e-Rezept auch von Wahlärzten und -ärztinnen zunehmend nachgefragt. In einigen Bundesländern ist die Nutzung bereits Pflicht, um eine Rezepturbefugnis zu bekommen. Wir bieten seit 2022 die Möglichkeit, aus der LATIDO Software e-Rezepte zu erstellen. Damit können Sie Rezepte für Patienten und Patientinnen digital und rechtskonform erstellen, ohne dass diese zu Ihnen in die Ordination kommen müssen. Lesen Sie in unserem aktuellen Blogbeitrag alles rund um das Thema e-Rezept Anbindung von LATIDO.

XXX

Allgemeine Informationen zum e-Rezept

Das e-Rezept soll grundsätzlich das aktuell noch gewohnte Papierrezept ablösen. Künftig sollen alle Rezepte nur mehr in elektronischer Form als e-Rezept ausgestellt werden. Das e-Rezept ist ein Service im e-card System und erfordert auf Seite der Ärzte und Ärztinnen den Anschluss an das GINS (Gesundheits-Informations-Netz-Service) sowie einen e-card Reader. Sofern die e-card Infrastruktur und eine Rezepturbefugnis der Krankenkassen vorhanden ist, können Ärzte und Ärztinnen Medikamente über die Software im e-card-System speichern. Die Medikamente können in der Folge in jeder Apotheke durch die e-card des Patienten bzw. der Patientin, dem e-Rezept Code oder der e-Rezept-ID eingelöst werden. Das e-Rezept ersetzt somit das Papier-Kassenrezept und ist die Grundlage für die Kostenübernahme durch die Sozialversicherung.

Unterschied e-Rezept und e-Medikation

Das e-Rezept wird häufig mit der e-Medikation verwechselt bzw. gleichgesetzt. Es handelt sich jedoch um unterschiedliche Services. Das e-Rezept ist ein reines e-card Service und dient der digitalen Übermittlung von Rezepten. Patienten und Patientinnen können nicht aus dem e-Rezept aussteigen! Die e-Medikation dient der Speicherung aller Medikamente, die ein:e Patient:in einnimmt/eingenommen hat, in der ELGA. Patienten und Patientinnen können aus ELGA aussteigen (Opt-Out).

Voraussetzungen für die Nutzung des e-Rezepts

Für die Nutzung des e-Rezepts benötigen LATIDO Kunden und Kundinnen einen funktionierenden Zugang zum GINS, einen e-card Reader, eine Rezepturbefugnis der Krankenkassen und das e-Rezept-Modul von LATIDO. Sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind, benötigen Wahlärzte und -ärztinnen für die Ausstellung von e-Rezepten lediglich die o-card (Ordinationskarte zur Authentifizierung des Arztes/der Ärztin). Das Stecken der e-card der Patienten und Patientinnen ist nicht notwendig, um ein e-Rezept auszustellen.

Was ist das GINS?

Das GINS (Gesundheitsinformationsnetzservice) wird von der österreichischen Sozialversicherung verwaltet, ist die Grundlage zur Nutzung von Services im e-card System (z.B.: e-Rezept) und vernetzt Ihre Ordination mit dem e-card Rechenzentrum. Das e-card System und die e-Rezept-Anwendung werden im e-card Rechenzentrum verwaltet. Einen Zugang zum GINS können Sie über die GIN-Provider (A1, Drei oder Magenta) beziehen. Diese führen auch die netzwerkseitige GIN-Einrichtung bei Ihnen in Ihrer Ordination durch.

Was ist die Rezepturbefugnis?

Aktuell sind die Voraussetzungen und Regeln rund um das Rezeptieren für Wahlärzte und -ärztinnen je nach Bundesland unterschiedlich. In manchen Bundesländern benötigt man bereits jetzt für die Rezeptierung auf Papierrezepten eine sogenannte Rezepturbefugnis. Damit können von Wahlärzten und -ärztinnen ausgestellte Rezepte wie Kassenrezepte behandelt werden und müssen nicht auf Initiative der Patienten und Patientinnen bei Kassenärzten/Kassenärztinnen „umgeschrieben“ werden. Die Teilnahme am e-Rezept setzt nun für alle Wahlärzte und -ärztinnen in jedem Bundesland die Rezepturbefugnis voraus. Diese bekommt man von der jeweiligen Krankenkasse. Sofern man über eine Rezepturbefugnis verfügt, muss man auch als Wahlarzt/Wahlärztin die Richtlinien der ÖGK zur ökonomischen Verschreibweise berücksichtigen. LATIDO bietet mit der Einbindung des Erstattungskodex die Möglichkeit, auf die Generikadatenbank zuzugreifen, um dieser Regel Folge zu leisten.

Erstellung eines e-Rezepts in LATIDO

Die Schnittstelle von LATIDO

LATIDO ist eine webbasierte Software, während die e-card Services primär für lokal installierte Softwarelösungen konzipiert wurden. Somit benötigt es erstmals die Installation einer lokalen Applikation, dem „LATIDO GIN-Proxy“, auf jenem Rechner in der Praxis, an dem der GINRouter angeschlossen ist. Der LATIDO GIN-Proxy ermöglicht es, direkt aus der LATIDO-Webapplikation auf das GINS zuzugreifen und e-Rezepte zu erstellen.

Einfache Nutzung des e-Rezepts in LATIDO

Sofern die technische Implementierung des e-Rezept-Moduls erfolgreich war, können Sie das e-Rezept in LATIDO nutzen. Folgende Voraussetzungen sind für die Nutzung des e-Rezepts notwendig: Es müssen eine Versicherung sowie eine Sozialversicherungsnummer in den Stammdaten hinterlegt sein und der Arzt/die Ärztin muss über eine Rezepturbefugnis bei der entsprechenden Krankenkasse des Patienten/der Patientin verfügen. Die Nutzung des e-Rezepts erfolgt über die bereits bekannte Rezept-Maske von LATIDO. Wir haben dieses Modul damit perfekt in den gewohnten Workflow integriert. In der Rezept-Maske können Sie dann einfach auf den Button „e-Rezept erstellen“ klicken, damit das Rezept im e-card System gespeichert wird und die Patienten und Patientinnen Rezepte einlösen können. Falls gewünscht, können Sie das offizielle e-Rezept in PDF-Form noch zusätzlich ausdrucken. Ein weiteres besonderes Feature von unserem e-Rezept-Modul ist, dass unsere Kunden und Kundinnen wie gehabt von überall aus arbeiten können. Sofern Ihr Rechner, auf dem der LATIDO GIN Proxy installiert ist, eingeschaltet ist, die o-Card gesteckt ist und die LATIDO GIN-Proxy App läuft, können Sie von überall e-Rezepte für Ihre Patienten und Patientinnen erstellen.

Beispiel eines ausgestellten e-Rezepts in LATIDO

ABS – Das Arzneimittelbewilligungsservice

In wenigen Wochen wird auch das Arzneitmittelbewilligungsservice (ABS) in LATIDO im Rahmen des e-Rezept-Moduls ausgerollt. Mit ABS haben Sie die Möglichkeit, Anfragen für chefarztpflichtige Rezepte zu stellen und bewilligen zu lassen. Dieser in LATIDO integrierte Dienst steigert weiter das Patientenservice, da eine etwaige manuelle Einreichung der Rezepte mit dem ABS-Modul der Vergangenheit angehört.

Haben Sie weitere Fragen?

Falls Sie Interesse am e-Rezept Modul von LATIDO haben oder eine eingehende Beratung zu diesem Thema wünschen, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Schlagwörter: